In der Gemeinde Kaisten wurde nach Abschluss der umfangreichen Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten am Chüegrabe- und Gruebweg das sogenannte Grenzbereinigungsverfahren angewendet, um die Grenze auf den tatsächlich gebauten Strassenrand anzupassen.
Die gut 30 beteiligten Eigentümer wurden im Vorab persönlich informiert. Das rechtliche Gehör wurde den Eigentümern anschliessend mittels Anordnungsverfügung und Bereinigungsplan gewährt. Nach Vorliegen der Rechtskraftbescheinigung durch das Spezialverwaltungsgericht konnte die das Grenzbereinigungsbegehren dem Grundbuchamt angemeldet werden.



Last modified: 25. Juni 2026